Für Kinder und Jugendliche

  • Verspäteter Sprechbeginn (Late Talker)
  • Fehler in der Aussprache
  • Eingeschränkter aktiver und / oder passiver Wortschatz
  • Probleme in der Wort- und Satzbildung (Dysgrammatismus)
  • Störungen des Redeflusses (Stottern / Poltern)
  • Beeinträchtigungen der Hörverarbeitung (z.B. in Zusammenhang mit einer Lese-Rechtschreibschwäche)
  • Beeinträchtigungen der Mundfunktion (Myofunktionelle Störungen, Schluckstörungen z.B. auch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung)

Für Erwachsene

  • Neurologisch bedingte Sprachstörungen (Aphasie) nach Schlaganfall oder in Zusammenhang mit einer anderen Erkrankung (z.B. Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Amytrophe Lateralsklerose, Demenz)
  • Neurologisch oder organisch bedingte Sprechstörungen (Dysarthrie, Sprechapraxie)
  • Neurologisch bedingte Schluckstörungen (Dysphagie)
  • Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern)
  • Beeinträchtigungen der Stimmfunktion (Dysphonie)
  • Beeinträchtigungen der Mundfunktion (Myofunktionelle Störungen, Schluckstörungen z.B. im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung oder nach Tumorteilresektionen)

Ausführliche, aktuelle und objektive Informationen zu sämtlichen logopädischen Störungsbildern und Behandlungsfeldern finden Sie z.T. als Download auf den Internetseiten des Deutschen Berufsverbandes für Logopädie.

Beratung

Im Rahmen jeder Behandlung erhalten Sie umfassende Informationen über mögliche Ursachen eines Störungsbildes, die genauen Inhalte und den Verlauf der Therapie. Sie bekommen darüber hinaus Tipps für den alltäglichen Umgang mit der Störung und praktische Anleitungen für die Umsetzung von Übungen in Ihrem familiären bzw. häuslichen Umfeld.

Therapie

Die Auswahl der Therapieschwerpunkte wie auch die Dauer einer logopädischen Therapie richten sich nach der Diagnose, dem Alter des Patienten / der Patientin und dem jeweiligen Störungsbild. Zu Beginn erfolgt eine differenzierte logopädische Anamnese und Untersuchung. Dafür stehen aktuelle, wissenschaftlich fundierte Diagnostikverfahren für die verschiedenen Störungsbilder und Altersgruppen zur Verfügung.

Die Inhalte und Übungen der anschließenden Behandlung werden individuell auf den jeweiligen Menschen abgestimmt und erfolgen auf Basis des derzeitigen (sprach-) wissenschaftlichen Kenntnisstandes. Das persönliche Umfeld und die Angehörigen werden dabei selbstverständlich in die Therapie einbezogen. Nach Verordnung durch den überweisenden Arzt wird die Behandlung – sofern krankheitsbedingt erforderlich – auch im Hausbesuch durchgeführt.

Prävention

Um insbesondere Eltern in ihrer besonderen Funktion bei der frühen Erkennung sprachlicher Auffälligkeiten Ihres Kindes zu stärken, biete ich auf Anfrage Elterninformationsabende rund um die Themen „Sprachentwicklung & Sprachstörungen“ und „Sprachförderung im häuslichen Umfeld“ wie auch zum Thema „Schriftspracherwerb“ an.

Ich bin darüber hinaus u.a. zertifizierte „Sprachreich©“-Trainerin. Dabei handelt es sich um ein fundiertes Konzept, das die pädagogischen Fachkräfte einer Kindertagesstätte in die Lage versetzen soll, effektive Sprachförderung für ALLE Kinder einer Einrichtung zu jeder Zeit und in jeder Situation im Kindergarten-Alltag einzusetzen. Gleichzeitig stärkt das „Sprachreich©“-Konzept die Erzieher*innen in ihrer sprachlichen Vorbildfunktion wie auch in ihrer fachlichen Rolle. Nehmen Sie bei Interesse zum „Sprachreich©“-Konzept gerne Kontakt zu mir auf oder informieren Sie sich hier:

Kosten für gesetzlich Versicherte

Eine logopädische Behandlung muss von Kinder-, HNO- oder Hausärzt*innen verordnet werden. Auch Fachärzt*innen aus den Fachgebieten der Neurologie, Phoniatrie/Pädaudiologie wie auch der Zahnheilkunde oder Kieferorthopädie können (je nach vorliegendem Befund) eine logopädische Verordnung ausstellen. Die Kosten für die logopädische Therapie werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Patient*innen jedoch, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen je Verordnung 10% der Behandlungskosten sowie 10,- € an sog. Verordnungsgebühren selbst tragen. Diese Beträge müssen von mir als Heilmittelerbringerin im Auftrag der Krankenkassen erhoben und direkt an diese weitergeleitet werden.

Kosten für Privat Versicherte und Versicherte der Beihilfe

Die Kosten einer logopädischen Behandlung für privat oder über die Beihilfestellen Versicherte orientieren sich an der jeweiligen und sich stetig verändernden Höhe der Vergütung durch die gesetzlichen Kassen. Für die Erhebung der Privatsätze werden diese Vergütungssätze mit einem Faktor multipliziert, der in der Regel zwischen dem 1,8 bis 2,3-fachen Satz liegt. Beachten Sie bitte, dass ich als sog. Heilmittelerbringerin nicht in die Vertragsgestaltung zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer involviert bin. Daher werden Kosten für eine sprachtherapeutische Leistung je nach Gestaltung Ihres individuellen Versicherungsvertrages von den jeweiligen Versicherungsträgern unter Umständen nicht in voller Höhe erstattet. Auf Wunsch erhalten Sie von mir zur Klärung mit Ihrer Krankenversicherung eine Kostenübersicht. Prüfen Sie vor Beginn einer Behandlung die mögliche Höhe der Erstattung einer logopädischen Behandlung vonseiten Ihrer Versicherung.